DealManager
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsbedingungen für DealManager als B2B-SaaS.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Arkadius Biernat, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Biernat Solutions", Dürerstr. 12, 59368 Werne (im Folgenden „Anbieter").
Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software „DealManager" sowie aller damit verbundenen Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Leistungsgegenstand und Vertragshierarchie
DealManager unterstützt betriebliche Prozesse im Autohaus, insbesondere die strukturierte Verwaltung von Deals, Rollen, Statusinformationen, Terminen, Provisionen, Auswertungen, QR-Zugängen und internen Koordinationsabläufen. Die Software ersetzt keine kaufmännische, steuerliche, rechtliche oder organisatorische Prüfung durch den Kunden. Fachliche Ergebnisse, insbesondere Provisionsberechnungen, Terminfreigaben, Auswertungen und Exporte, sind vom Kunden vor ihrer Verwendung zu prüfen.
Der konkrete Leistungsumfang, Preise, Startdatum, Laufzeit, Nutzeranzahl, Supportumfang und etwaige Sonderleistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Einzelvertrag oder gesonderter Vereinbarung.
Als Beta, Pilot, Preview oder Test gekennzeichnete Funktionen dienen der Erprobung und können geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie dürfen nicht ohne zusätzliche Vereinbarung als alleinige Grundlage kritischer Geschäftsprozesse eingesetzt werden.
Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarung, Angebot oder Auftragsbestätigung,
- Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) einschließlich seiner Anlagen,
- schriftliche Leistungsbeschreibung,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Zugang und Nutzerkonten
Der Kunde benennt autorisierte Nutzer und ist für korrekte Rollen, Berechtigungen, interne Freigaben und sichere Behandlung von Zugangsdaten verantwortlich. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Der Anbieter darf den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, unberechtigte Zugriffe, eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einen erheblichen Zahlungsverzug bestehen. Der Anbieter wird den Kunden hierüber grundsätzlich vorab informieren und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben, sofern dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Bei akuten Sicherheitsrisiken darf die Sperrung sofort erfolgen; der Kunde wird in diesem Fall unverzüglich nach der Sperrung informiert. Die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere der Zugriff auf eigene Daten, werden angemessen berücksichtigt.
§ 4 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Subunternehmer
Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Kunden, Interessenten, Mitarbeiter oder Dienstleister in DealManager verarbeitet, bleibt der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines gesonderten AVV nach Art. 28 DSGVO.
Der Kunde stellt sicher, dass für die eingegebenen Daten eine Rechtsgrundlage besteht, betroffene Personen informiert wurden und nur erforderliche Daten in DealManager verarbeitet werden.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter werden in der Datenschutzerklärung sowie in der AVV-Anlage dokumentiert. Eine Änderung der Unterauftragsverarbeiter wird dem Kunden in Textform mitgeteilt; Widerspruchsrechte aus dem AVV bleiben unberührt.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde nutzt DealManager nur für rechtmäßige betriebliche Zwecke.
- Der Kunde hält Benutzer, Rollen, Standorte und Berechtigungen aktuell.
- Der Kunde prüft fachliche Ergebnisse, insbesondere Provisionen, Termine und Exporte.
- Der Kunde meldet Sicherheitsvorfälle, Fehlfunktionen und unberechtigte Zugriffe unverzüglich.
- Der Kunde darf die Anwendung nicht überlasten, automatisiert missbrauchen oder Schutzmechanismen umgehen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, beleidigenden, diskriminierenden oder Persönlichkeitsrechte verletzenden Inhalte in DealManager zu speichern oder zu verarbeiten.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von DealManager von 99 % im Monatsmittel an, gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Diese Angabe stellt einen technischen Zielwert dar; sie begründet, sofern nicht ausdrücklich ein verbindliches Service Level Agreement vereinbart ist, keinen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Gutschrift, Schadensersatz oder Kündigung. Gesetzliche Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt. Konkret zugesicherte Verfügbarkeiten (Service Level Agreements) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel werktäglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) statt. Notwendige Sicherheits- und Notfall-Patches kann der Anbieter jederzeit einspielen; er informiert den Kunden, soweit dies zumutbar ist, vorab.
Der Anbieter darf DealManager weiterentwickeln, Funktionen verbessern, Sicherheitsupdates einspielen und technische Änderungen vornehmen, sofern der vertraglich vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich entfällt.
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Cyberangriffe Dritter, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien sowie unvorhergesehene Ausfälle eingesetzter Hosting- und Infrastrukturdienstleister, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
§ 7 Vergütung, Zahlung und Verzug
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach angemessener Vorankündigung den Zugriff einschränken oder sperren, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Nutzungsrechte und Eigentum an Daten
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, DealManager im vereinbarten Umfang zu nutzen. Rechte am Quellcode, an Designs, Marken, Konzepten und sonstigen Schutzrechten verbleiben beim Anbieter.
Sämtliche Daten, die der Kunde in DealManager einbringt oder erfasst (insbesondere Tenant-Daten, Konfigurationen, Stammdaten, Deal-Inhalte), bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält an diesen Daten lediglich ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, einfaches Verarbeitungsrecht zum Zweck der Vertragserfüllung.
§ 9 Datenexport, Datensicherung und Vertragsende
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der vertraglichen Vereinbarung einen Export seiner Tenant-Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit. Löschung, Sperrung, Archivierung und Backup-Retention richten sich nach AVV, Offboarding-Prozess und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Der Anbieter erstellt regelmäßig technische Backups der Anwendungsdaten zum Zweck der Wiederherstellbarkeit im Schadensfall. Diese Backups stellen keine Datensicherung im Sinne einer revisionssicheren Langzeitarchivierung dar. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien geschäftskritischer, exportierbarer Daten in angemessenen Abständen anzufertigen.
§ 10 Gewährleistung und Mängel
Der Anbieter stellt DealManager nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs bereit. Ein Mangel liegt vor, wenn die Anwendung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht und die vertragsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
Der Kunde hat auftretende Störungen und Mängel unter nachvollziehbarer Beschreibung der Umstände unverzüglich an den Anbieter zu melden und im zumutbaren Umfang an der Analyse mitzuwirken.
Der Anbieter ist berechtigt, Mängel durch Fehlerbehebung, Workaround, Update oder sonstige zumutbare Maßnahmen zu beseitigen. Unerhebliche Abweichungen, Darstellungsunterschiede, Bedienungsfragen oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters begründen keine Mängelrechte.
Für Beta-, Pilot-, Preview- oder Testfunktionen gelten Mängelrechte nur eingeschränkt, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Solche Funktionen werden vor ihrer allgemeinen Freigabe als solche kenntlich gemacht.
§ 11 Support
Supportleistungen erfolgen im vereinbarten Umfang über die vom Anbieter benannten Kontaktwege, üblicherweise per E-Mail. Sofern keine gesonderten Reaktionszeiten vereinbart sind, bemüht sich der Anbieter um eine Bearbeitung innerhalb angemessener Zeit während üblicher Geschäftszeiten von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
Vom Standardsupport nicht umfasst sind insbesondere individuelle Schulungen, Datenbereinigungen, Sonderauswertungen, Schnittstellenanpassungen, kundenspezifische Entwicklungen sowie der Support für nicht vom Anbieter bereitgestellte oder nicht freigegebene Drittsoftware. Solche Leistungen können gesondert beauftragt und nach Aufwand abgerechnet werden.
§ 12 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, übernommenen Garantien sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung des Anbieters für vermögensrechtliche Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist zudem pro Schadensereignis auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Nutzungsentgelte für DealManager begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000,00 € und höchstens auf 50.000,00 € pro Vertragsjahr. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
Bei Datenverlust ist die Haftung, soweit rechtlich zulässig, auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Sicherungs-, Export- und Wiederherstellungsmechanismen und bei einer dem Kunden zumutbaren eigenen Datensicherung erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit der Datenverlust auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht.
Ansprüche betroffener Personen aus Art. 82 DSGVO sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die interne Haftungsverteilung zwischen Anbieter und Kunde im Verhältnis zueinander richtet sich nach diesem Vertrag, dem AVV und den gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde bleibt für fachliche Entscheidungen, Datenqualität, interne Freigaben, steuerliche Bewertung und die Nutzung exportierter Ergebnisse verantwortlich.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und schützen sie vor unbefugtem Zugriff. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags sowie für drei Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
§ 14 Referenznennung
Eine öffentliche Referenznennung mit Namen, Marke oder Logo des Kunden erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform. Eine erteilte Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; bestehende Materialien werden dann innerhalb angemessener Frist entfernt oder angepasst.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ist keine besondere Frist vereinbart, kann der Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 16 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB anpassen, sofern dies aus regulatorischen, technischen, sicherheits- oder geschäftsbezogenen Gründen erforderlich wird und das vertragliche Gleichgewicht nicht zum Nachteil des Kunden wesentlich verschoben wird.
Geänderte AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf die Änderungen, die Widerspruchsfrist, die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs sowie das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb der Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen, sofern und soweit die Zustimmungsfiktion nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig ist.
Ausnahmen von der Zustimmungsfiktion: Änderungen der vereinbarten Vergütung, Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten sowie Änderungen, die das vertragliche Gefüge wesentlich zulasten des Kunden verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform und werden nicht durch Schweigen Vertragsbestandteil, soweit nicht gesetzlich etwas anderes ausdrücklich zulässig ist.
Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters. Für Werne ist das Amtsgericht Lünen sowie das Landgericht Dortmund (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm) zuständig.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 306 Abs. 2 BGB.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.